Begutachtung im Strafrecht
Die in unserer Praxis erstellten aussagepsychologischen Gutachten basieren auf den Grundprinzipien der Wissenschaftlichkeit, Objektivität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Es kommen etablierte, empirisch geprüfte Methoden und Kriterien zum Einsatz, um systematisch zu überprüfen, ob getätigte Angaben aus psychologischer Sicht erlebnisbasiert sind bzw. im Strafverfahren für glaubhaft befunden werden können.

